Prozess zur Wissenschaftsfreiheit

Soziologin Jutta Allmendinger siegt gegen AfD

Juristische Klatsche für die Thüringer AfD-Fraktion: Ihr Versuch, die Veröffentlichung einer Studie zu verhindern, ist gescheitert. Die Partei habe in ihrer Klage Inhalte verzerrt, urteilte das Gericht.

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/jutta-allmendinger-soziologin-siegt-vor-gericht-gegen-die-afd-a-1262461.html

 

Das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) darf eine Studie mit dem Titel "Parlamentarische Praxis der AfD in deutschen Landesparlamenten" weiter ohne Einschränkungen verbreiten. Die AfD-Fraktion im Thüringischen Landtag ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Berliner Landgericht ein Veröffentlichungsverbot für den Text durchzusetzen (die Studie finden Sie als PDF-Datei hier).

 

In dem so genannten "Discussion Paper" setzen sich die Autoren mit Strategien und Arbeitsweisen von zehn AfD-Landtagsfraktionen zwischen 2014 und 2017 auseinander. "Eine parlamentarische Professionalisierung steckt noch sehr in den Anfängen", heißt es in der Untersuchung. "Das Parlamentsplenum ist (…) das Spielbein der AfD und dient als Plattform für die stark über soziale Medien verlaufende Präsentation für die Öffentlichkeit."

 

Das sind offenbar Einschätzungen, die die Rechtspopulisten gerne einkassiert hätten. Die AfD hatte den Berliner Forschern unter anderem Unwissenschaftlichkeit, tendenziöse Deutungen und verfälschte Aussagen vorgeworfen.

 

Das Landgericht Berlin teilt diese Auffassung nicht und wirft der Partei seinerseits eine falsche Darstellung vor: "Die Zusammenfassung der Klägerin gibt die Äußerungen in dem 'Discussion Paper' verzerrt wieder", heißt es im Urteil über eine Passage im Schriftsatz der AfD.

 

Zu einem vermeintlichen, von der AfD angeführten Auszug aus der Studie stellen die Richter fest: Das WZB habe "diese Aussage weder getätigt noch wird der Eindruck erweckt." Die ganze Klage gegen die Studie, so die Richter, sei deshalb abzuweisen (Aktenzeichen: 27 0 207/18). Auch würden, anders als behauptet, die Persönlichkeitsrechte der Fraktion an keinem Punkt verletzt.

 

"Der erste Versuch der AfD, juristisch gegen die Arbeit einer wissenschaftlichen Einrichtung vorzugehen, ist gescheitert", kommentierte Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums, das Urteil. Das Gericht habe bestätigt, dass es sich bei der Studie "um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, die sich auf die Wissenschaftsfreiheit und die Meinungsfreiheit stützen kann". Mit der Entscheidung sei der Wissenschaft der Rücken gestärkt worden.